Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines
Diese Bedingungen gelten für alle unsere Angebote sowie Verträge über Warenlieferungen und Leistungen. Änderungen und Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der Vereinbarung zwischen uns und dem Geschäftspartner sowie der Schriftform. Die Interseroh ISD GmbH ist unser Vertragspartner für Verpackungsentsorgung. Unsere Vertragsnummer lautet 80283.

Angebot
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die Abgabe von Angeboten verpflichtet uns nicht zur Auftragsannahme. Die technischen Daten unserer Kataloge, Listen und Zeichnungen sind sorgfältig erstellt, jedoch bleibt Irrtum vorbehalten. Änderungen, die dem technischen Fortschritt dienen, behalten wir uns vor.
An allen dem Geschäftspartner überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen, sonstigen Konstruktionsunterlagen etc. behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen zurückzugeben.

Preise
Die Berechnung erfolgt zu denen am Tage der Bestellung gültigen Listenpreisen. Alle Preise verstehen sich ab Werk zzgl. Mehrwertsteuer ausschließlich Verpackung, Montage vor Ort, Transportversicherung und Leuchtmittel. Die Ware wird nur auf schriftliches Verlangen des Geschäftspartners und auf dessen Kosten gegen Transportschaden versichert.

Lieferung und Gefahrenübergang
Die von uns angegebenen Lieferfristen gelten nur annähernd. Lieferverzögerungen infolge höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Umstände bei uns oder unseren Vorlieferanten entbinden uns ohne Schadenersatzpflicht von der Lieferung. Für den Fall eines von uns zu vertretenden Lieferverzuges kann der Besteller nicht vom Vertrag zurücktreten, ohne eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Auftraggeber zumutbar sind. Voraussetzung für die Lieferung ist die Kreditwürdigkeit des Bestellers. Sollten begründete Zweifel auftreten, sind wir berechtigt, Sicherheitsleistungen (z.B. Vorauskasse) zu verlangen oder von der Lieferverpflichtung zurückzutreten.
Die Gefahr geht spätestens auf den Besteller über, wenn die Ware an den Spediteur bzw. Frachtführer übergeben wird, unabhängig davon, wer die Transportkosten trägt.

Rücktritt vom Vertrag
Bei Auftragsstornierung durch den Besteller berechnen wir 10 % des Nettowarenwertes, wenn noch keine Auslieferung erfolgte und keine Sonderfertigung bestellt war. Rücksendungen bedürfen unserer vorherigen Zustimmung und sind frachtfrei vorzunehmen. Von der Gutschrift werden 20 % des Lieferwertes für Bearbeitungskosten gekürzt. Defekte Teile werden nicht gutgeschrieben.

Zahlung
Sämtliche Rechnungen sind - wenn nicht anders vereinbart - 30 Tage nach dem Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zahlungseingangs auf einem unserer Bankkonten. Die Zahlungen sind kostenfrei zu leisten. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen ab Fälligkeitstag zu den gültigen Sätzen sowie eine Kostenpauschale zu berechnen.

Rücknahmepflicht gemäß §10 Abs.2 ElektroG
Für vollständig an uns zurück gelieferte Objektleuchten, die von uns hergestellt und geliefert wurden, übernehmen wir die ordnungsgemäße Entsorgung. WEEE-Reg.-Nr. DE 13863293

Sonderfertigungen
Unter Sonderfertigung verstehen wir die Konstruktion sowie Fertigung nach Wünschen bzw. Zeichnungen des Geschäftspartners. Sonderfertigungen sind von einer Rücknahme ausgeschlossen. Bei Annullierung oder Reduzierung von Aufträgen für Sonderfertigung behalten wir uns eine Berechnung der entstandenen Kosten bzw. einen Zuschlag, der aus Mindermengen oder Verpackungseinheiten unserer Lieferanten besteht, vor. Außerdem berechnen wir 10 % bzw. 20 % vom Auftragswert als Bearbeitungsgebühr.

Haftung für Mängel
Mängel, deren Ursachen in der Konstruktion, der Fabrikation, der Qualität oder in der sonstigen Ausführung begründet sind, werden nach unserer Wahl unentgeltlich innerhalb einer angemessenen Frist behoben. Dies gilt für Mängel, die innerhalb der Verjährungsfrist - ohne Rücksicht auf die Betriebsdauer – auftreten und deren Ursachen bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlagen. Die Mängelbeseitigung kann erfolgen durch Nachbesserung, durch Lieferung eines Ersatzteiles oder durch Ersatzlieferung. Teile oder Waren, die ersetzt wurden, sind auf Wunsch kostenfrei zurückzusenden. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Weitergehende Ansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit.
Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab Gefahrübergang. Ausgeschlossen sind Leuchtmittel. Die Verjährungsfrist von 12 Monaten gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen vorschreibt. Der Besteller hat Sachmängel uns gegenüber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder von Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

Eigentumsvorbehalt
Die von uns gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher Zahlungsansprüche. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist der Besteller nicht zur Verpfändung oder Sicherungsübereignung der gelieferten Waren berechtigt, eine Weiterveräußerung darf nur im gewöhnlichen Geschäftsgang erfolgen. Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen schon jetzt sicherungshalber an uns abgetreten. Wir nehmen diese Sicherungsabtretung bereits jetzt an. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch wirksam, wenn die Ware verarbeitet und/oder vermischt wird. In diesem Fall erwerben wir Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Waren zu dem der anderen Materialien. Bei schuldhaftem Verstoß des Bestellers gegen wesentliche Vertragspflichten, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach Mahnung zur Rücknahme berechtigt; der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Rücknahme bzw. der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich erklärt.

Gerichtsstand
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Kamenz. Die Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Hiermit sind die bisherigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig.