Allgemeine Einkaufsbedingungen

1. Rechtsgrundlagen
1.1 Für die Bestellung der VARIALUX GmbH (nachfolgend Käufer genannt) gelten die nachstehenden Bedingungen. Im übrigen gelten ausschließlich die gesetzlichen Bestimmungen des Rechts der Bundesrepublik Deutschland.
1.2 Vereinbarungen, die ein Abweichen vom Inhalt dieses Auftrags oder der nachstehenden Bedingungen bewirken können, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Käufers. Gegenüber etwaigen Abweichungen in der Auftragsbestätigung gilt das Schweigen des Käufers nicht als Zustimmung.

2. Bindung an das Angebot
Der Käufer behält sich den jederzeitigen Widerruf des erteilten Auftrags vor, falls nicht innerhalb von 7 Tagen nach Eingang des Auftrags beim Verkäufer die Übernahme des Auftrags mit Angabe von Preis und Lieferzeit schriftlich bestätigt ist.

3. Anforderungen an die Lieferung oder Leistung
3.1 Die Lieferung ist zu erbringen in einer dem Stand der Technik entsprechenden Konstruktion und Ausführung unter Einhaltung der vereinbarten Leistung und des vereinbarten Wirkungsgrades sowie des vereinbarten Kraft- bzw. Energiebedarfs.
3.2 Alle Teile und Werkstoffe, für deren Art DIN-Normen bestehen, müssen diesen DIN-Normen entsprechen. Abweichungen von der DIN-Norm bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Käufers.
3.3 Die Lieferungen und Leistungen müssen in allen Teilen, einschließlich der Sicherheits- und Schutzvorrichtungen, den Bestimmungen entsprechen, wie sie im Gesetz und von Aufsichtsbehörden, Berufsgenossenschaften, Fachverbänden und sonstigen Stellen vorgesehen sind.
3.4 Der Verkäufer ist dem Käufer dafür verantwortlich, dass die gelieferten Teile fremden Patentschutz und sonstige Schutzrechte nicht verletzen.
3.5 Für Liefergegenstände, deren Handhabung nicht allgemein bekannt ist, sind Montage- und Betriebsanweisungen bei der Anlieferung ohne Aufforderung an den Käufer einzusenden, und zwar unter Angabe, für welche Bestellung sie bestimmt sind. Im Unterlassungsfalle haftet der Verkäufer auch für Mängel, die durch unsachgemäße Bedienung hervorgerufen werden.

4. Gewährleistung
4.1 Der Verkäufer gewährleistet, dass die gelieferte Sache mangelfrei ist und die zugesicherten Eigenschaften aufweist. Der Verkäufer hat bei fehlerhafter Lieferung auf Verlangen des Käufers alle während der Gewährzeit aufgetretenen Fehler sofort auf seine Kosten frei Verwendungsstelle zu beseitigen.
4.2 In dringenden Fällen ist der Käufer auch ohne Fristsetzung berechtigt, die erforderlichen Instandsetzungsarbeiten oder Ersatzlieferungen bzw. Ersatzteilbeschaffungen in einer ihm geeignet erscheinenden Weise auf Kosten des Verkäufers selbst vorzunehmen oder Dritten zu übertragen. Alle für eine solche Auswechslung von Ersatzteilen aufzuwendenden Kosten hat der Verkäufer zu tragen.
4.3 Die Gewährleistungszeit beträgt 24 Monate ab Inbetriebnahme des Liefergegenstandes durch den Endabnehmer.
4.4 Für Nachbesserungsarbeiten und Ersatzteile beginnt eine neue volle Gewährleistung.

5. Verpflichtung zum Schadenersatz
5.1 Die Verpflichtung des Verkäufers zur Leistung von Schadenersatz bestimmt sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, Haftungsbeschränkungen des Verkäufers sind nicht Vertragsbestandteil.
5.2 Wenn dem Käufer ein vom Verkäufer zu ersetzender Schaden aus der Inanspruchnahme durch einen Dritten erwächst, kann der Käufer vom Verkäufer eine sofortige Freistellung beanspruchen.
5.3 Besteht ein Dritter zu Recht auf Nichtbenutzung, so hat der Verkäufer auf Verlangen des Käufers unter Rückgewähr der erhaltenen Vergütung seine Leistungen auf seine Kosten zurückzunehmen oder zu beseitigen, außerdem kann der Käufer Ersatz des ihm entstandenen Schadens verlangen.

6. Versicherungen
Der Verkäufer erklärt, dass er über einen ausreichenden Haftpflichtversicherungsschutz verfügt.

7. Bestellunterlagen
7.1 Alle zur Ausführung der Bestellung überlassenen Zeichnungen, Modelle und sonstigen Unterlagen bleiben Eigentum des Käufers. Sie dürfen ohne schriftliche Einwilligung des Käufers weder vervielfältigt noch an Dritte weitergegeben, noch für diese oder zu Reklamationszwecken oder für eigene nicht vereinbarte Zwecke des Verkäufers benutzt werden. Sie sind gegen unbefugte Einsichtnahme oder Verwendung zu sichern. Sie müssen, soweit nichts anderes vereinbart ist, spätestens mit der Restlieferung in brauchbarem Zustand an den Käufer zurückgesandt werden.
7.2 Modelle werden ggf. zur Verfügung gestellt und sind sorgfältig zu lagern. Modellverluste oder Beschädigungen sind dem Käufer unverzüglich zu melden. Die Gefahr des zufälligen Untergangs trägt der Verkäufer.

8. Preis, Zahlung
8.1 Die vereinbarten Preise sind Festpreise. Sie beinhalten Verpackungs-, Versand- und Versicherungskosten.
8.2 Zahlung erfolgt nach vollständigem Eingang der Ware und nach Eingang der Rechnung, und zwar nach Wahl des Käufers innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 3 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto.
8.3 An geleisteten Zahlungen des Käufers, die der Verkäufer zurückzugewähren hat, steht ihm eine Aufrechnungsbefugnis oder ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber dem Käufer nicht zu, sofern das Gegenrecht nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

9. Schlussbestimmungen
9.1 Erfüllungsort für die Lieferung ist die Empfangsstelle, Gerichtsstand ist Kamenz.
9.2 Sollte eine Bestimmung des unter Verwendung vorstehender Bedingungen geschlossenen Vertrags unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine dieser Bestimmung möglichst nahe kommende Regelung.

Arnsdorf, Februar 2003